Schwarz und Gelb für immer und ewig Lok Bernau

Beitragsordnung

Beitragsordnung des offiziellen Fanclubs des SSV Lok Bernau – Gleis 58

§ 1 Grundsatz

Zur Erfüllung seiner Aufgaben und zur bestmöglichen Unterstützung der Mannschaft von Lok Bernau erhebt der Fanclub Mitgliedsbeiträge. Diese Beitragssatzung regelt die Höhe und die Fälligkeit der Beiträge.

§ 2 Beitragsgruppen und Beitragshöhe

Das Beitragsmodell ist bewusst einfach und transparent gehalten. Es gelten folgende Sätze:

  1. Regulärer Jahresbeitrag: 24,00 € pro Jahr
  2. Schüler (unter 16 Jahren): Beitragsfrei
  3. Ehrenmitglieder: Auf Lebenszeit beitragsfrei

§ 3 Fälligkeit und Zahlungsweise

  1. Der Jahresbeitrag wird jeweils zum 1. Januar eines Kalenderjahres im Voraus fällig. Für bestehende Mitgliedschaften zum 01.01.2026 wird der volle Jahresbeitrag für das Beitragsjahr 2026 erhoben.
  2. Bei einem Neueintritt während des laufenden Jahres wird der Beitrag anteilig berechnet. Es fallen 2,00 € für jeden verbleibenden Monat des Eintrittsjahres einschließlich des Eintrittsmonats an.
  3. Die Beitragszahlung erfolgt per Überweisung auf das Konto des Fanclubs.

§ 4 Übergangsregelungen und Härtefälle

Sobald ein beitragsfreies Mitglied (Schüler) das 16. Lebensjahr vollendet, geht es ab dem darauffolgenden Kalenderjahr automatisch in die reguläre Beitragsgruppe über. In besonderen sozialen Härtefällen kann der Vorstand auf schriftlichen Antrag den Beitrag stunden oder erlassen.

§ 5 Inkrafttreten

Diese Beitragssatzung wurde auf der Gründungssitzung am 11. März 2026 diskutiert, beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.